Was die Pflicht für dich heißt
Seit 2025 ist eine reine PDF in Deutschland zwischen Unternehmen keine E-Rechnung mehr. Es braucht strukturierte Daten nach EN 16931 (typisch ZUGFeRD oder XRechnung).
Empfangen müssen inländische Unternehmen grundsätzlich schon. Ausstellen folgt gestaffelt (u. a. Übergänge bis 2026/2027 je nach Umsatz). Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen aber empfangen können.
Wir helfen beim Erzeugen und Lesen der Datei. Wir sind keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das BMF und deine Beratung.